Öffentliches Recht
Seit einigen Jahren erfreut sich der Begriff MINERGIEStandard in der Baubranche erhöhter Beliebtheit. Gebäude mit den Labels MINERGIE, MINERGIE-P, MINERGIE-A oder MINERGIE-ECO gelten dabei als besonders zukunftsorientiert. Kaum jemand weiss jedoch, was tatsächlich hinter diesen Labels steckt.
In diesem Artikel sollen die Grundbegriffe der Bautätigkeit in den verschiedenen MINERGIE-Standards erläutert, das Verfahren zur Zertifizierung kurz umrissen und die Fördermassnahmen im Kanton Bern aufgezeigt werden.
Beim Begriff MINERGIE handelt es sich um ein Qualitätslabel für Neubauten und modernisierte Altbauten aller Gebäudekategorien. Im Zentrum steht der Wohn- und Arbeitskomfort der Gebäudenutzer. Dieser wird durch eine hochwertige Bauhülle und eine systematische Lufterneuerung ermöglicht.
Um die geforderte Bauqualität zu quantifizieren und eine zuverlässige Bewertung zu ermöglichen, wird der spezifische Energieverbrauch als Leitgrösse herangezogen. Relevant ist dabei die zugeführte Endenergie (Energiebedarf je Quadratmeter beheizter Wohnfläche). Für die entsprechenden Berechnungen ist die SIA Norm 380 einzusetzen. Diese befasst sich mit der thermischen Energiebilanz eines Gebäudes.
Die Verfechter der MINERGIE-Standards nennen insbesondere folgende Vorteile der MINERGIE-Bauweise:
Negativ ins Gewicht fallen lediglich die im Vergleich zu konventionellen Gebäuden teureren Investitionskosten.
Seit der Einführung des MINERGIE-Standards haben sich verschiedene Weiterentwicklungen etabliert. So ist heute zwischen folgenden Standards zu unterscheiden:
Soll ein Projekt mit einem der obgenannten Labels zertifiziert werden, hat der Architekt oder der Ingenieur den entsprechenden Antrag bei der kantonalen MINERGIEZertifizierungsstelle[1] einzureichen. Der Antrag enthält die Berechnung nach SIA-Norm 380 sowie den MINERGIENachweis.
Die jeweilige Zertifizierungsstelle prüft sodann die eingereichten Unterlagen[2] und gibt – sofern alle Anforderungen erfüllt sind – die Zusicherung für die Zertifizierung (provisorisches Zertifikat). Danach darf das Gebäude resp. das Projekt als MINERGIE-Objekt bezeichnet werden.
Sobald sämtliche Baumassnahmen beendet sind und das Bauprojekt plankonform realisiert wurde, macht der Antragsteller der Zertifizierungsstelle Meldung. Diese händigt daraufhin das Label aus.
Ein definitives Zertifikat mit Labelnummer garantiert ein MINERGIE-Haus. Mittels Stichproben an fertigen Gebäuden – allenfalls bereits während der Bauphase – wird die Qualität geprüft.
Der Regierungsrat des Kantons Bern verfolgt gemäss Energiestrategie 2006[3] das Ziel einer 2000-Watt-Gesellschaft. Demnach soll der Energieverbrauch pro Person von heute durchschnittlich 6000 Watt bis in 30 Jahren auf 4000 Watt und später auf 2000 Watt reduziert werden. Dieses Ziel soll mit erneuerbaren Energien und durch Energieeffizienz erreicht werden.[4]
Um die Energieeffizienz zu fördern, unterstützt der Kanton Bern mit Fördergeldern unter anderem die Gesamtsanierung älterer Gebäude nach den MINERGIE-Standards sowie die Erstellung von Neubauten in den MINERGIEStandards MINERGIE-P und MINERGIE-P-ECO (Rückerstattung der Labelgebühr und/oder pauschal resp. pro Quadratmeter berechnete Zuschüsse für beheizte Fläche).
Fussnoten
vgl. zuständige Zertifizierungsstelle: www.minergie.ch > Über MINERGIE > Zertifizierungsstellen
vgl. Inhalt des einzureichenden Dossiers: www.minergie.ch > Dokumente & Tools > MINERGIE > Musterantrag MINERGIE > Download (PDF, 5 MB, 75 Seiten)
www.bve.be.ch > Die Direktion > Über die Direktion > Dossiers > Energiestrategie > Energiestrategie des Kantons Bern (2006) (PDF, 1.4 MB, 48 Seiten)
Gesetzliche Grundlagen im Kanton Bern:
– «Energiegesetz» vom 14. Mai 1981 (EnG; BSG 741.1)
– «Kantonale Energieverordnung» vom 13. Januar 2003 (KEnV; BGS 741.111)
– «Dekret über die Leitsätze der kantonalen Energiepolitik» vom 21. August 1990 (LD; BSG 741.21)